Die Zollabfertigung ist die zoll- oder steuerrechtliche Behandlung einer Ware.
Die so genannte Verzollung bezeichnet dabei beispielsweise die zoll- und steuerrechtliche Überführung der Ware in den freien Verkehr. Voraussetzung für eine Zollabfertigung ist eine vorausgegangene Zollanmeldung. Diese muss nicht unbedingt schriftlich erfolgen. Mündliche Anmeldungen oder eine Anmeldung durch eine konkludente Handlung (Grün-Ausgang am Flughafen) gelten auch als Abfertigung bzw. Anmeldung.
Deutschland
In Deutschland werden in dem IT-System ATLAS für jede Art von Ab-, Anmeldungen verschiedene Belegarten erstellt. Diese Kennungen reichen von AT/A - AT/Z.
Jede Nummer hat folgenden Aufbau: Am Beispiel der ATB-Nr. AT/B/15/123456/02/2007/3302 (Die Registriernummer ATLAS setzt sich aus 21 Zeichen in 7 Feldern zusammen, die jeweils durch einen Schrägstrich getrennt sind).
- ATL@S-Kennung: AT/B
- Zahlenkombination zur Kennung: 15
- Laufende-Nr.: 123456
- Monat: 02 (Februar)
- Jahr: 2007
- Bearbeitende Zollstelle: 3302 (Frankfurt/Main Flughafen Fracht)
Belegarten
Folgende Belegarten werden verwendet:
Siehe auch
- Gestellung
- Übersiedlungsgut
- Zoll (Abgabe)
- Zoll (Behörde)
- Zollnomenklatur
- ATLAS-Impost




